Gebäudeeigentum

Gebäudeeigentum
Gebäudeeigentum,
 
Gebäude.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Hypothekenbrief — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

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